Ist ein im Idealfall unverwechselbares und eindeutiges “Erkennungszeichen” für Produkt(e), Gattungen, Gruppen, Unternehmen/Hersteller, Dienstleistungen usw. Unternehmenskennzeichen, Werktitel und geografische Herkunftsangaben können als Marken nach dem Markengesetz eingetragen werden. Ebenso können Wörter, wie Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, 3-D Gestaltung sowie Farben und Farbzusammenstellung eingetragen werden. auch Name, Ausdruck, Symbol oder eine Kombination von diesen, die im Idealfall ein unverwechselbares und eindeutiges Erkennungszeichen für Produkte, Gattungen, Gruppen, Unternehmen/Hersteller, Dienstleistungen usw darstellen. Man unterscheidet dabei in: Herstellermarke, die vom Erzeuger vergeben wird, Handelsmarke/Eigenmarke, Generika, Produkte, die lediglich unter der Produktbezeichnung angeboten werden (z.B. “Mehl”, “Chips”).
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